Stand / Updated: Oktober 2026
Diese AGB gelten für alle Sicherheitsdienstleistungen der GSG Basel GmbH, Global Security Group (Sandgrubenstrasse 44, 4058 Basel) und der GSG Bern GmbH, Global Security Group (Waldheimstrasse 16, 3012 Bern) – nachfolgend «GSG». Vertragspartnerin ist die Gesellschaft, die die Offerte ausstellt.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Offerten, Aufträge und Leistungen von GSG gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»), insbesondere Objektschutz, Eventsicherheit, Zutrittskontrolle, Verkehrsdienst, Revierdienst, Ladendetektiv, Personenschutz und Baustellenbewachung.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn GSG ihnen schriftlich zugestimmt hat. Was in der Offerte oder im Auftrag ausdrücklich vereinbart ist, geht diesen AGB vor.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Offerten von GSG sind während der darin genannten Frist gültig (ohne Angabe: 30 Tage).
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte annimmt – mit Unterschrift, per E-Mail, im GSG Kundenportal oder durch die Bestätigung des Einsatzes. Mit der Annahme anerkennt der Kunde diese AGB in der bei der Annahme gültigen Fassung.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sind schriftlich (auch per E-Mail oder im Kundenportal) zu vereinbaren.
3. Leistungen von GSG
GSG erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig, mit geschultem Personal und nach den gesetzlichen und kantonalen Vorschriften für private Sicherheitsdienste. GSG schuldet die sorgfältige Ausführung, nicht einen bestimmten Erfolg (z. B. die Verhinderung jedes Schadens).
GSG bestimmt die eingesetzten Mitarbeitenden und kann sie bei Bedarf ersetzen. Begründete Wünsche des Kunden zur Person werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Das Personal von GSG hat keine polizeilichen Befugnisse. Es handelt im Rahmen der gesetzlichen Rechte (z. B. Notwehr, Notstand, vorläufige Festnahme) und des Hausrechts, das der Kunde überträgt.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt rechtzeitig und kostenlos für alles, was für den Einsatz nötig ist, insbesondere:
- vollständige Angaben zum Auftrag, zum Objekt und zu besonderen Gefahren;
- Zugang, Schlüssel, Codes und die nötigen Räume oder Infrastruktur;
- klare Anweisungen (Dienstanweisung), Kontaktpersonen und Notfallnummern;
- die Einhaltung der Arbeitssicherheit auf seinem Gelände.
5. Preise und Mindesteinsatz
Es gelten die Preise der Offerte in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zuschläge (z. B. Nacht, Sonntag, Feiertag, kurzfristige Aufträge) und Spesen werden verrechnet, wenn sie in der Offerte vorgesehen sind.
Der Mindesteinsatz beträgt 3 Stunden pro Einsatz und Person. Kürzere Einsätze werden mit 3 Stunden verrechnet.
6. Änderungen und Absagen
Änderungen und Absagen müssen GSG schriftlich (E-Mail, Kundenportal) mitgeteilt werden.
Wird ein Einsatz am Einsatztag selbst abgesagt oder verkürzt, wird er so verrechnet, wie er geplant war (Personen × geplante Stunden, mindestens 3 Stunden pro Person). Absagen bis zum Vortag sind kostenlos, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht.
Verlängert sich ein Einsatz auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, werden die zusätzlichen Stunden verrechnet.
7. Verrechnung und Zahlung
Verrechnet werden die effektiv geleisteten Stunden gemäss Arbeitsrapport bzw. Zeiterfassung, mindestens jedoch der Mindesteinsatz.
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Nach Ablauf der Frist ist der Kunde ohne weitere Mahnung im Verzug; GSG kann einen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie Mahngebühren von CHF 20.– pro Mahnung verlangen.
Bei Zahlungsverzug kann GSG weitere Einsätze bis zur Zahlung aussetzen oder Vorauszahlung verlangen.
8. Haftung
GSG haftet für Schäden, die ihr Personal bei der Erfüllung des Auftrags verursacht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbruch) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt vorbehalten.
GSG verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind GSG sofort, spätestens innert 5 Arbeitstagen nach Entdeckung, schriftlich zu melden.
GSG haftet nicht für Schäden, die trotz sorgfältiger Ausführung entstehen, die auf unvollständige oder falsche Angaben bzw. Anweisungen des Kunden zurückgehen, oder die durch Dritte verursacht werden.
9. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und während 12 Monaten danach keine Mitarbeitenden von GSG, die bei ihm eingesetzt waren, direkt oder über Dritte anzustellen oder zu beschäftigen. Bei Verletzung schuldet der Kunde GSG eine Konventionalstrafe von CHF 10'000.– pro Person; weitergehender Schaden bleibt vorbehalten.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
GSG und ihr Personal behandeln alle Informationen über den Kunden und das Objekt (z. B. Codes, Abläufe, Personendaten) vertraulich, auch nach Ende des Vertrags.
Personendaten werden nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) bearbeitet. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf www.globalsecuritygroup.ch.
11. Dauer und Kündigung
Einzelaufträge enden mit der Erbringung der Leistung. Daueraufträge können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Aus wichtigem Grund (z. B. wiederholter Zahlungsverzug, Gefährdung des Personals) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
12. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemie, behördliche Anordnungen, Unruhen) ist GSG für die Dauer des Ereignisses von der Leistungspflicht befreit, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche entstehen.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig; die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der GSG-Gesellschaft, die die Offerte ausgestellt hat (Basel bzw. Bern).
Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB.
